PIROSCA24 – 24h häusliche Pflege
PIROSCA24 - 24h Haushaltshilfen und Pflegehilfskräfte
Sie schaffen aus Altergründen, Krankheit oder wegen eines Unfalls zu Hause nicht mehr alles alleine? Vielleicht fühlen Sie sich auch einsam zu Hause, seitdem Ihre Kinder aus dem Haus sind. PIROSCA24 vermittelt ausländische 24h Haushaltshilfen, Pflegehilfskräfte und Altenpflegekräfte aus dem Ausland in deutsche Privathaushalte. Unsere Agentur sitzt in Ungarn, hat aber eine deutsche Geschäftsführerin. Wenn Sie mehr erfahren möchten über die monatlichen Kosten, die Ablauforganisation und rechtliche Aspekte, dann werfen Sie entweder vorab einen Blick in unseren Frage/Antwort-Katalog (FAQ) oder fordern direkt bei uns ein Informationspaket an.
Step 1: InfoPaket anfragen
Step 2: Fragebogen ausfüllen, unterschreiben, zurückschicken
Step 3: Angebot und Beraterprofile erhalten
Step 4: Telefonat mit Betreuungskraft durchführen
Step 5: Entscheidung für oder gegen unser Angebot
Step 6: Dienstleistungsvertrag per PostIdent-Verfahren bei der Deutschen Post unterzeichnen
Step 7: Betreuungskraft kommt zu Ihnen nach Hause und wird in Ungarn sozialversichert.
Step 8: A1 Formular zum Nachweis der Sozialversicherung wird durch uns beantragt
Step 9: Rechnung monatlich brutto mit 27% USt./MWSt (da Betriebssitz Ungarn).
Step 10: Wechsel der Betreuungskraft nach max. 3 Monaten
Angebot anfordern
Wir bieten Basis- und Komfort-Modelle an. Was man darunter versteht, sehen Sie hier. Arbeitgeberkosten Basis-Modell ab 1900 EUR brutto monatlich und Komfort-Modell ab 2300 EUR brutto monatlich (all-in) in 2019.
Basis-Modell: Wir vermitteln, Sie stellen ein.
Komfort-Modell: Wir vermitteln und stellen ein.
Hier ein paar exemplarische Kostenbeispiele zum Komfort-Modell von Pirosca24.de:
€2.250
Brutto monatlich inklusive 27% MWST
- 316 EUR Pflegegeld
- 333 EUR Haushaltsnahe Dienstleistung
= €1.601
Pflegerische Alltagshilfen
Unterstützt beim An- und Auskleiden
Unterstützt bei der Körperpflege und dem Toilettengang
Unterstützt beim Essen und Trinken
Unterstützt bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung
Begleitung zu Arztbesuchen
Begleitung auf kulturelle Events
€2.650
Brutto monatlich inklusive 27% MWST
- 545 EUR Pflegegeld
- 333 EUR Haushaltsnahe Dienstleistung
= € 1.772
Pflegerische Alltagshilfen
Unterstützt beim An- und Auskleiden
Unterstützt bei der Körperpflege und dem Toilettengang
Unterstützt beim Essen und Trinken
Unterstützt bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung
Begleitung zu Arztbesuchen
Begleitung auf kulturelle Events
€3.000
Brutto monatlich inklusive 27% MWST
- 728 EUR Pflegegeld
- 333 EUR Haushaltsnahe Dienstleistung
= € 1.939
Medizinische Behandlungspflege
Überprüfung und Versorgung bei Drainagen
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
Legen und Wechseln von Magensonden
Weiterführende Informationen zum Thema Pflege und unseren Prozessen:
Veröffentlicht: Oktober 14, 2019
Die Kosten für ausländisches Pflegepersonal liegen zwischen 1850 und 3000 EUR abhängig davon ob medizinische Behandlungspflege erforderlich ist, der Pflegestufe, dem Qualifikationsprofil der Betreuungskraft und dem gewünschten Leistungsumfang. 20% der Kosten maximal 4000 EUR jährlich können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Ab Pflegestufe 2 erhalten Sie Pflegegeld oder können stattdessen pflegerische Sachleistungen in Anspruch […]
Veröffentlicht: Oktober 29, 2019
Warum ist Pirosca24 nicht noch viel günstiger, wo doch die Gehälter in Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Polen, Ukraine weit unter dem deutschen Mindestlohn liegen? Warum kann Pirosca24 nicht zu 1500 EUR monatlich anbieten? Mit diesen Fragen werden wir häufiger konfrontiert, da einige Agenturen aus dem Ausland mit Dumpingpreisen in Deutschland werben, die aber, wenn man den […]
Veröffentlicht: Oktober 14, 2019
Auf der Internetseite des deutschen Bundesministerium für Gesundheit finden Sie aktuelle Informationsbroschüren zum Thema Pflege https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html Die folgenden Broschüren haben wir für Sie am 11.10.2019 auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit gefunden: Ratgeber Demenz: Share this…PrintemailFacebookTwitterLinkedin
Veröffentlicht: Oktober 14, 2019
Auf der Internetseite des deutschen Bundesministerium für Gesundheit finden Sie aktuelle Informationsbroschüren zum Thema Pflege https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html Die folgenden Broschüren haben wir für Sie am 11.10.2019 auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit gefunden: Pflegeleistungen zum Nachlesen: Share this…PrintemailFacebookTwitterLinkedin
Veröffentlicht: Oktober 14, 2019
Auf der Internetseite des deutschen Bundesministerium für Gesundheit finden Sie aktuelle Informationsbroschüren zum Thema Pflege https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html Pflegebedürftig – Und was nun? Share this…PrintemailFacebookTwitterLinkedin
Veröffentlicht: Oktober 12, 2019
Auf der Internetseite des deutschen Bundesministerium für Gesundheit finden Sie aktuelle Informationsbroschüren zum Thema Pflege https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html Die folgenden Broschüren haben wir für Sie am 11.10.2019 auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit gefunden: Ratgeber Pflege: Pflegeleistungen zum Nachlesen: Ratgeber Demenz: Share this…PrintemailFacebookTwitterLinkedin
Veröffentlicht: Oktober 11, 2019
Unsere Vermittlungs- und Betreuungsagentur hat Ihren Sitz in Ungarn. Daher erfolgt der Abschluss des Vermittlungs- und Betreuungsvertrages per sicherem PostIdent-Verfahren der Deutschen Post. Das PostIdent-Verfahren bietet zwei Möglichkeiten der Legitimation und Signatur: Sie erhalten die Verträge von uns per Post. Sie gehen mit den von uns erhaltenen Verträgen und Ihrem Personalausweis in eine Deutsche Postfiliale, […]

Sie haben Fragen und Wissen nicht, ob Sie nun eine ausländische 24h Haushaltshilfe, Pflegehilfskraft oder Pflegekraft beauftragen sollen?
Sie sind sich unsicher, ob ja oder nein? 
Dann werfen Sie einen Blick in unseren Frage und Antwort Katalog (FAQ).
Wenn Sie nach dem Durchgelesen gemerkt haben, dass Ihre Frage nicht dabei war, dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir bemühen uns, Ihre Fragen zu beantworten und sind gerne für Sie da.
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WAS KOSTET EINE 24H PFLEGE ZU HAUSE DURCH EINE AUSLÄNDISCHE BETREUUNGSPERSON?
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Eine Pflege rund um die Uhr durch ausländisches Betreuungspersonal kostet bei uns in der Regel zwischen 2.300 und 3.200 Euro brutto inkl. UST (die Umsatzsteuer/MWSt in Ungarn beträgt 27% und muss auf der Rechnung an Privatpersonen ausgewiesen werden). Wenn Sie Pflegegeld erhalten,
können Sie die Kosten damit verrechnen. Ferner können Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen 20% des Rechnungsbetrages, aber maximal 4000 EUR pro Jahr steuerlich geltend machen.
Ihr Steuerberater berät Sie dazu gerne.
Die finalen Kosten richten sich nach der Pflegestufe des Auftraggebers, den Leistungen, die erbracht werden sollen und der Qualifikation und Berufserfahrung des einzusetzenden Personals.
Ausländische Betreuungskräfte unterliegen dem deutschen Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz.
Agenturen, die Ihnen Angebote unter dem deutschen Mindestlohn anbieten, sind auf Seriosität zu prüfen.
Vergleichen Sie hierzu die aktuellen und sehr ausführlichen
Publikationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema Pflege unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html
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DARF EINE AUSLÄNDISCHE HAUSHALTSHILFE AUCH PFLEGERISCHE ALLTAGSHILFEN LEISTEN?
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Ja, das darf sie.
Ausländische Haushaltshilfen dürfen neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (wie Putzen, Kochen, Waschen, Bügeln) auch notwendige pflegerische Alltagshilfen ausführen, also Pflegebedürftige unterstützen beim An- und Auskleiden, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken sowie der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung. Liegt der Schwerpunkt auf der pflegerischen Alltagshilfe sind wir verpflichtet unserem Personal den Mindestlohn für deutsche Pflegekräfte zu zahlen.
(vgl. https://www.saarland.de/1047.htm, abgerufen am 12.10.2019).
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WELCHE LEISTUNGEN DÜRFEN AUSLÄNDISCHE HAUSHALTSHILFEN, PFLEGEHILFSKRÄFTE UND PFLEGEKRÄFTE ERBRINGEN?
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Grundsätzlich gilt, dass medizinische Behandlungspflege nur eine ausgebildete Altenpflegekraft durchführen darf. Haushaltshilfen dürfen aber pflegerische Alltagshilfen leisten und Pflegehilfskräfte zusätzlich Verbände legen und Einreibungen vornehmen. Mehr zu den einzelnen Tätigkeiten wie folgt:
Ausländische Haushaltshilfen dürfen neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auch notwendige pflegerische Alltagshilfen ausführen wie:
• Hauswirtschaftliche Tätigkeiten:
o Putzen
o Waschen
o Bügeln
o Kochen
o Tiere versorgen
o Gartenpflege
o Einkaufen
• Pflegerische Alltagshilfen
o An- und Auskleiden
o Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
o bei der Körperpflege und dem Toilettengang unterstützen
o beim Essen und Trinken unterstützen
o bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung unterstützen
z.B. Begleitung zu Arztbesuchen
z.B. Begleitung auf kulturelle Veranstaltungen
Ausländische Pflegehilfskräfte dürfen neben den eben erwähnten
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auch folgende pflegerische Alltagshilfen ausführen:
• An- und Auskleiden
• Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
• beim Toilettengang unterstützen
• beim Essen und Trinken unterstüten
• bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung unterstützen
• Einreibungen
• Verband wechseln
• Schnellverband
Pflegekräfte üben medizinische Behandlungspflege aus:
• Verbände wechseln
• Injektionen
• Medikamentengabe
• Überprüfen und Versorgen bei Drainagen
• Blutdruck- und Blutzuckermessung
• Wundversorgung
• Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
• Versorgung mit Kathetern
• Legen und Wechseln von Magensonden
• Blasenspülung
• Flüssigkeitsbilanzierung
• Dekubitusbehandlung
Pirosca24 vermittelt hauptsächlich 24h Haushaltshilfen und Pflegehilfskräfte. Bei schwer Pflegebedürftigen empfehlen wir eine Beratung durch die Pflegekasse hinsichtlich Tages- und Nachpflege sowie die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten.
(vgl. Pflegewegweiser NRW https://www.pflegewegweiser-nrw.de/broschuere-auslaendische-haushalts-und-betreuungskraefte , abgerufen am 11.10.2019)
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IST DIE BESCHÄFTIGUNG VON AUSLÄNDISCHEM PFLEGEPERSONAL DENN ÜBERHAUPT LEGAL?
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Ja, da wir unsere Mitarbeiter zu Ihnen nach Deutschland entsenden.
Nähere Erläuterungen zum Entsendemodell, dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitszeitgesetz, der Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit erhalten Sie in den nachfolgenden FAQ.
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WAS VERSTEHT MAN UNTER DEM ENTSENDEMODELL?
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Bei dem s.g. Entsendemodell wird vom Pflegebedürftigen oder einem Familienangehörigen ein ausländisches Unternehmen, meist aus Ost- oder Südosteuropa, beauftragt, das Betreuungs- und Haushaltsdienste anbietet. Das Unternehmen entsendet dann eine bei ihm angestellte Betreuungskraft in das Haus des Auftraggebers. Diese Entsendung ist im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsfreiheit und der EU-Entsenderichtlinie möglich.
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WAS VERSTEHT MAN UNTER ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT?
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EU-Bürger besitzen einige Grundfreiheiten und haben das Recht, eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedsstaat aufzunehmen. Für osteuropäische Haushalts- und Betreuungskräfte gelten die gleichen Arbeitsbedingungen wie für deutsche Arbeitnehmer (Arbeitnehmerfreizügigkeit). Wir sind bei der Entsendung unserer Mitarbeiter also an den Mindestlohn in Deutschland gebunden. Für den Pflegesektor wurde ein separater Pflegemindestlohn festgesetzt.
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WAS VERSTEHT MAN UNTER DEM ARBEITSZEITGESETZ (ARBZG)?
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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, wann und wie lange Arbeitnehmer in Deutschland höchstens arbeiten dürfen. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Verstöße können mit Bußgeldern oder bei Wiederholung strafrechtlich belangt werden.
Folgende grundsätzliche Regelungen sind zu beachten:
• Werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden mit anschließender Ruhezeit von elf Stunden ohne Unterbrechung.
• Eine Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden täglich ist möglich, jedoch muss diese Verlängerung innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen werden.
• Bei Sonntagsarbeit ist in der Woche ein Ersatzruhetag zu gewähren. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei sein.
• Mindestens 30 Minuten Ruhepause bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden, bei einer Arbeitszeit von über neun Stunden beträgt die Ruhepause 45 Minuten.
• Arbeitsbereitschaft (=Pflicht zu Anwesenheit an einem bestimmten Ort, um jederzeit die Arbeit aufnehmen zu können) gilt in vollem Umfang als Arbeitszeit.
• Bei der Rufbereitschaft (=Arbeitnehmer kann seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, muss aber ständig erreichbar sein) gilt nur die Zeit als Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer zur Arbeit herangezogen wird.
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WAS VERSTEHT MAN UNTER DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT?
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Die Dienstleistungsfreiheit gewährt jedem EU-Unternehmen (also auch Pirosca24) das Recht, Dienstleistungen vorübergehend, aber nicht dauerhaft in einem anderen EU-Mitgliedsstaat anzubieten und zu erbringen. Neben Unternehmen gilt die Dienstleistungsfreiheit ebenfalls für die selbständige Erwerbstätigkeit der s.g. Einzelunternehmer.
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WAS VERSTEHT MAN UNTER ENTSENDUNG?
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Die EU Entsenderichtlinie erlaubt es ausländischen Unternehmen, ihre Beschäftigten ins EU-Ausland zu entsenden, um dort in ihrem Auftrag und auf ihre Rechnung zu arbeiten. Die von Pirosca24 an Sie vermittelten Betreuungskräfte sind i.d.R. bei uns oder einem Subunternehmen angestellt, erhalten von uns Lohn und führen Sozialversicherungsbeiträge ab. Als Nachweis über die Sozialversicherung können wir bei der ungarischen Behörde ein A1 Formular beantragen
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WAS IST EIN A1 FORMULAR?
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Möchte der Auftraggeber einen Nachweis darüber, dass die Betreuungskraft auch Sozialversicherungsbeiträge in ihrem Heimatland (z.B. Ungarn) zahlt, kann das Dienstleistungsunternehmen für ihre Mitarbeiter das A1 Formular als Nachweis beantragen. Es ist 12 Monate gültig und kann dem Auftraggeber in Deutschland vorgelegt werden.
(vgl. Pflegewegweiser NRW https://www.pflegewegweiser-nrw.de/broschuere-auslaendische-haushalts-und-betreuungskraefte , abgerufen am 11.10.2019)
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ÜBERNIMMT DIE KOSTEN FÜR EINE AUSLÄNDISCHE PFLEGEKRAFT DIE PFLEGEKASSE IN DEUTSCHLAND?
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Nein, leider nicht. Die Dienstleistung ist vom Auftraggeber selbst zu bezahlen. Allerdings gibt es bei Pflegestufe 2-5 Pflegegeld sowie die Möglichkeit 20% des Rechnungsbetrages als haushaltsnahe Dienstleistung bis maximal 4000 EUR jährlich steuerlich geltend zu machen.
Alternativ oder zusätzlich besteht die Möglichkeit einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, der ggf. über die Pflegesachleistung abrechnen kann. Allerdings steht Ihnen dieser nicht rund um die Uhr zur Verfügung. Dieser kann aber für medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Medikamentengabe oder andere Leistungen sinnvoll oder sogar notwendig sein.
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WARUM IST EINE AUSLÄNDISCHE BETREUUNGSKRAFT NICHT NOCH BILLIGER, WENN DIE LÖHNE IN OSTEUROPA DOCH UNTER DENEN IN DEUTSCHLAND LIEGEN?
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Weil wir bei einer Entsendung unserer Mitarbeiter an den deutschen Mindestlohn und das deutsche Arbeitszeitgesetz gebunden sind.
Der gesetzliche Mindestlohn 2019 beträgt pro Stunde 9,19 EUR. Ab dem 01.01.2020 steigt der Mindestlohn auf 9,35 EUR pro Stunde. Davon sind nur Auszubildende, Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter 18 in Deutschland ausgenommen.
Liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der pflegerischen Alltagshilfe oder Pflege dann muss der Mindestlohn für Pflege gezahlt werden.
Der Mindestlohn für Altenpflegekräfte liegt noch einmal etwas höher:
Pflege- und Betreuungskräfte verdienen mindestens 11,05 Euro in den alten (WEST) und 10,55 Euro (OST) in den neuen Bundesländern. Der Mindestlohn gilt auch für Alltagsbegleiter/innen sowie Assistenz- und Präsenzkräfte, wenn sie mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind. Dazu zählen auch die Wegezeiten in der ambulanten Pflege.
Ab dem Jahr 2020 wird der Pflegemindestlohn noch einmal erhöht.
Hier unterliegen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Pflegeberufen dann dem Mindestlohn 11,35 Euro in den alten Bundesländern (WEST) und 10,85 Euro in den neuen Bundesländern (OST).
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KANN ICH DIE AUSLÄNDISCHE BETREUUNGSKRAFT DENN VORHER KENNENLERNEN?
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Persönlich nicht, aber telefonisch.
Anhand Ihrer Angaben im Fragebogen erstellen wir eine Bedarfsanalyse und suchen für Sie eine passende Betreuungskraft. Dann stellen wir Ihnen Profile vor und Sie können entscheiden, ob Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen. Wenn ja, organisieren wir ein Telefonat oder eine Videokonferenz mit Ihnen und der ausgewählten Betreuungskraft.
Danach erhalten Sie entweder noch weitere Profile oder den Betreuungs- und Vermittlungsvertrag wir Ihnen per Mail oder Post zugeschickt.
Sie können den Vertrag dann via PostIdent-Verfahren in Ihrer Postfiliale gegenzeichnen oder das elektronische Verfahren über Ihr Handy oder den Laptop nutzen.
Dafür bietet die Deutsche Post ein elektronisches Signierverfahren an.
Sind alle Formalitäten erledigt, bringen wir Ihre Betreuungskraft per Fernbus nach Deutschland und Sie bleibt da bis maximal 3 Monate hintereinander. Danach wechselt die Betreuungskraft, um wieder zu Ihrer Familie nach Ungarn zurückzukehren. Wir möchten, dass unsere Mitarbeiter jederzeit für Sie leistungsbereit bleiben und beide Seiten glücklich sind.
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WO FINDE ICH INFORMATIONEN ZU IHREM SERVICE, ABLAUF UND BERATUNGSANGEBOT?
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In unserer Informationsbroschüre, die Sie kostenlos unter folgendem Link bestellen können:
http:// pirosca24.de/kontakt
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Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Betreuungskraft im Privathaushalt zu beschäftigen?
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Option 1 (Komfort Arbeitgebermodell - Entsendung): Wir stellen die Betreuungskraft bei uns in Ungarn ein und führen die Sozialabgaben ab. Die Betreuungskraft kommt zu Ihnen nach Deutschland. Sie erhalten dann von uns monatlich nur eine Rechnung inkl. ungarischer MWST und müssen sich selbst um nichts kümmern.
Vorteil: Mehr Flexibilität bei Laufzeit und Wechsel von Betreuungskräften. 14 tätige Kündigungsfrist. Sie brauchen sich, um keine Anmeldung kümmern, weil wir das alles für Sie erledigen.
Nachteil: Das Modell ist etwas teurer als das Basis Modell, da wir Ihnen eine Rechnung ausstellen mit 27% ungarischer MWST.
Option 2 (BASIS Arbeitgebermodell): Sie stellen eine von uns vermittelte Betreuungskraft selbst ein und führen die Sozialabgaben in Deutschland ab. Sie zahlen an uns nur eine einmalige Vermittlungsprovision. Für die Anmeldungen bei den Behörden gibt es kostengünstige Buchhaltungsservices, die Sie bei der Anmeldung unterstützen können. Wir können hier Unternehmen empfehlen.
Vorteil: Sinnvoll, wenn Sie die Betreuungskraft schon gut kennen und sie gerne längerfristig beschäftigen möchten. Günstiger als das Komfort Modell, da Sie selbst Arbeitgeber sind und sich um die Anmeldung kümmern. Ferner führen Sie keine MWST ab. Sie zahlen an uns dann nur eine einmalige Vermittlungsprovision.
Nachteil: Sie müssen sich um die Anmeldung der Betreuungskraft kümmern. Wenn Sie mit der Betreuungskraft nicht klar kommen, ist ein Wechsel etwas aufwändiger, da Sie der Betreuungskraft kündigen müssen und sich um die Abmeldung bei der Sozialversicherung kümmern müssen.
Sowohl bei Option 1 als auch Option 2 bekommt die Betreuungskraft den deutschen Mindestlohn. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass die Betreuungskraft bei uns schlechter bezahlt wird. Wir stellen Ihnen gerne Informationen der Verbraucherzentrale zu dem Thema zur Verfügung. Für die ungarischen Kräfte ist der Verdienst in Deutschland wesentlich besser als in Ungarn.
ggf. Option 3: Sie beschäftigen eine selbständige Betreuungskraft, die Ihnen Rechnungen stellt. Dieses Modell kommt in Österreich sehr häufig vor. In Deutschland ist dieses Modell jedoch nicht zu empfehlen, da die Gefahr von Scheinselbständigkeit besteht. Hierzu gab es mehrere Gerichtsurteile in Deutschland.
In Österreich gibt es keinen offiziellen Mindestlohn. Es gibt jedoch für manche Branchen Tarifverträge. In der Regel werden 1500 EUR brutto als Lohnuntergrenze pro Monat genannt.
Sie finden uns in Deutschland und Österreich u.a. in folgenden Städten und Stadtteilen:
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